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Magdalena Frommelt und Corinne Bühler in Zürich
Kooperation

Gemeinsam für starke Kinderrechte in Liechtenstein

Künftig kooperieren wir mit der Kinderrechtsanwältin Corinne Bühler, um die Partizipation von Kindern gemäss Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention zu stärken.

Im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen beabsichtigen wir, künftig enger mit Corinne Bühler, Kinderrechtsanwältin in Zürich und Balzers, zusammenzuarbeiten. Ziel dieser Kooperation ist die Stärkung von Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention: Kinder und Jugendliche sollen in allen sie betreffenden Fragen angehört werden und eine echte Stimme haben.

Gemeinsam wollen wir:

  • die Beteiligung von Kindern in gerichtlichen und behördlichen Verfahren fördern,

  • kindgerechte Strukturen in Liechtenstein und im grenznahen Raum weiterentwickeln,

  • Fachpersonen durch Schulungen und Sensibilisierung stärken,

  • und die Öffentlichkeit für Kinderrechte und die Bedeutung von Partizipation sensibilisieren.

Best Practice: Kinderanwaltschaft Schweiz

Die Kinderanwaltschaft Schweiz zeigt vorbildlich, wie Kinder als eigenständige Rechtsträger ernst genommen und in Verfahren einbezogen werden können. Mit klaren Qualitätsstandards und erprobten Modellen, wie etwa im Kanton St. Gallen, setzt sie europaweit Massstäbe. Daran orientiert sich SOS-Kinderdorf Liechtenstein und vertieft durch die Kooperation mit Corinne Bühler die Umsetzung von Artikel 12 in Liechtenstein.

Erfahren Sie mehr über Corinne Bühler unter www.perspektive-kind.ch.

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