Fachvorträge und Gespräche zu Erbrecht, Testamentsregelung, Patientenverfügung und digitalem Nachlass
Die meisten Menschen hinterlassen eine Erbschaft. Jede und jeder von uns hat es zu Lebzeiten in der Hand, seinen Nachlass wohlüberlegt und ohne Zeitdruck zu planen, damit auch nach dem Tod der Familienfriede gewahrt wird. Dabei gilt es, rechtliche und inhaltliche Rahmenbedingungen zu beachten, damit schlussendlich auch das umgesetzt wird, was sich der Verstorbene gewünscht hat.
Inhalt
Es wird aufgezeigt, wie eine Testamentsplanung aus rechtlicher als auch gesundheitlicher Sicht aussehen soll, damit schlussendlich auch der Familienfriede gewahrt bleibt. Dabei geht es um die Themen Testament, Patientenverfügung und Digitaler Nachlass. Die Teilnehmenden erfahren,
welchen Nutzen ein Testament hat, wie ein solches korrekt und wirksam aufgesetzt wird,
welche Folgen es hat, wenn kein Testament vorhanden ist,
welchen Vorteil eine Patientenverfügung hat
wie Sterbebegleitung in der Schweiz geregelt ist
wie der digitale Nachlass geplant werden kann (E-Banking, digitale Fotos, Handy- und Computerdaten, Soziale Medien).
Anmeldung
Der Anlass wird in Zusammenarbeit mit der Erwachsenenbildung Stein Egerta durchgeführt. Hier geht es zur Anmeldung.
Was soll von Ihrem Leben bleiben? Welches Vermächtnis möchten Sie Ihren Liebsten aber vielleicht auch dieser Welt hinterlassen? Eine frühzeitige und wohlüberlegte Testamentsplanung lohnt sich.
Sollten Sie den Wunsch in sich tragen, einen Teil Ihres Erbes auch für die Kleinsten und Verletzlichsten dieser Welt - notleidenden Kindern - zu hinterlassen, finden Sie nachfolgend unsere kostenlose Broschüre mit Testamentsratgeber.
Das Gute eines Vermächtnisses für Buben und Mädchen in Not:
Ihr Erbe gibt der Kindheit eine zweite Chance und schenkt Kindern und Jugendlichen ein liebevolles Zuhause
Ihre Wünsche zählen und Ihr Leben bleibt in schöner Erinnerung
Wir erfüllen Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt
Keine Steuern, keine Umwege – Ihr Erbe kommt anIm Januar 2011 wurde in Liechtenstein die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft. Demzufolge bekommen die Erben den Nachlass oder die Schenkung in vollem Umfang. Im Fall von SOS-Kinderdorf werden unmittelbar die Kinder und Jugendlichen in Not beschenkt. Und zwar ganz so, wie Sie es wünschen.
Sie entscheiden wem Ihr Nachlass zugutekommen sollIhr letzter Wille wird von SOS-Kinderdorf als der allein gültige Auftrag vollzogen: So können Sie wählen, ob SOS-Kinderdorf Ihr Erbe dort einsetzen soll, wo gerade die Not von Kindern am grössten ist oder ganz konkret aus unseren weltweiten Programmen im Bereich Kinderdörfer, Familienstärkungsprogrammen, Schulen und Kliniken etwas auswählen, dem Ihr Lebenswerk zugutekommen soll. Falls Sie es wünschen, kümmern wir uns auch um das Begräbnis oder die Grabpflege.
Wir von SOS-Kinderdorf Liechtenstein garantieren Ihnen, dass Ihr letzter Wille zu 100% erfüllt wird!