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Wie kann ich vom Leben das Gute hinterlassen? Mit einem Vermächnis an SOS-Kinderdorf
Wie kann ich vom Leben das Gute hinterlassen? Mit einem Vermächnis an SOS-Kinderdorf

Tag des Testaments: Mein Wille geschehe

Mittwoch, 13. September 2023, 16.30, SAL Schaan

Fachvorträge und Gespräche zu Erbrecht, Testamentsregelung, Patientenverfügung und digitalem Nachlass

Die meisten Menschen hinterlassen eine Erbschaft. Jede und jeder von uns hat es zu Lebzeiten in der Hand, seinen Nachlass wohlüberlegt und ohne Zeitdruck zu planen, damit auch nach dem Tod der Familienfriede gewahrt wird. Dabei gilt es, rechtliche und inhaltliche Rahmenbedingungen zu beachten, damit schlussendlich auch das umgesetzt wird, was sich der Verstorbene gewünscht hat.

Inhalt

Es wird aufgezeigt, wie eine Testamentsplanung aus rechtlicher als auch gesundheitlicher Sicht aussehen soll, damit schlussendlich auch der Familienfriede gewahrt bleibt. Dabei geht es um die Themen Testament, Patientenverfügung und Digitaler Nachlass. Die Teilnehmenden erfahren,

  • welchen Nutzen ein Testament hat, wie ein solches korrekt und wirksam aufgesetzt wird,

  • welche Folgen es hat, wenn kein Testament vorhanden ist,

  • welchen Vorteil eine Patientenverfügung hat

  • wie Sterbebegleitung in der Schweiz geregelt ist

  • wie der digitale Nachlass geplant werden kann (E-Banking, digitale Fotos, Handy- und Computerdaten, Soziale Medien).

Anmeldung

Der Anlass wird in Zusammenarbeit mit der Erwachsenenbildung Stein Egerta durchgeführt. Hier geht es zur Anmeldung.

Hinterlassen Sie eine lebenswerte Zukunft

Was soll von Ihrem Leben bleiben? Welches Vermächtnis möchten Sie Ihren Liebsten aber vielleicht auch dieser Welt hinterlassen? Eine frühzeitige und wohlüberlegte Testamentsplanung lohnt sich.

Sollten Sie den Wunsch in sich tragen, einen Teil Ihres Erbes auch für die Kleinsten und Verletzlichsten dieser Welt - notleidenden Kindern - zu hinterlassen, finden Sie nachfolgend unsere kostenlose Broschüre mit Testamentsratgeber.

Mit Ihrem Erbe schenken Sie erinnernswerte Kindheiten.

Das Gute eines Vermächtnisses für Buben und Mädchen in Not: 

  • Ihr Erbe gibt der Kindheit eine zweite Chance und schenkt Kindern und Jugendlichen ein liebevolles Zuhause

  • Ihre Wünsche zählen und Ihr Leben bleibt in schöner Erinnerung

  • Wir erfüllen Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt

Keine Steuern, keine Umwege – Ihr Erbe kommt an
Im Januar 2011 wurde in Liechtenstein die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft. Demzufolge bekommen die Erben den Nachlass oder die Schenkung in vollem Umfang. Im Fall von SOS-Kinderdorf werden unmittelbar die Kinder und Jugendlichen in Not beschenkt. Und zwar ganz so, wie Sie es wünschen.

Sie entscheiden wem Ihr Nachlass zugutekommen soll
Ihr letzter Wille wird von SOS-Kinderdorf als der allein gültige Auftrag vollzogen: So können Sie wählen, ob SOS-Kinderdorf Ihr Erbe dort einsetzen soll, wo gerade die Not von Kindern am grössten ist oder ganz konkret aus unseren weltweiten Programmen im Bereich Kinderdörfer, Familienstärkungsprogrammen, Schulen und Kliniken etwas auswählen, dem Ihr Lebenswerk zugutekommen soll. Falls Sie es wünschen, kümmern wir uns auch um das Begräbnis oder die Grabpflege.

Wir von SOS-Kinderdorf Liechtenstein garantieren Ihnen, dass Ihr letzter Wille zu 100% erfüllt wird!

  • Magdalena Frommelt

    Geschäftsführerin Tel. +423 222 01 01
    • E-Mail